Krause erweitert Höhensicherungs-Sortiment

Das Krause-Sortiment, das neben Steigtechnik auch Produkte zur Höhensicherung umfasst, wurde um die PSAgA erweitert. Ziel ist es, das Angebot in diesen Bereichen abzurunden und die bestehenden Produkte in Kombination noch sicherer zu machen.

Krause erweitert Höhensicherungs-Sortiment um Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). (Foto: Krause)

Steigleitern mit Rückenschutz und Steigleitern mit Steigschutzschiene bieten unterschiedliche Ansätze für sicheren Zugang zu Höhen. Steigleitern mit Rückenschutz haben einen fest installierten Schutzkorb, der den Benutzer umgibt und vor Abstürzen schützt. Diese sind einfach zu benutzen, wartungsarm und robust, können jedoch die Bewegungsfreiheit einschränken und aufwendiger in der Installation sein. Sie werden vor allem dort eingebaut, wo der Verkehrsweg von vielen verschiedenen Personen genutzt wird.

Steigleitern mit Steigschutzschiene und PSAgA verwenden eine zentrale Führungsschiene, an der ein beweglicher Steigschutzläufer befestigt ist. Benutzer tragen einen Auffanggurt, der mit dem Steigschutzläufer verbunden ist, was größere Bewegungsfreiheit und Komfort bietet. Diese Systeme bieten höhere Sicherheit durch sofortiges Festhalten im Falle eines Sturzes, erfordern jedoch zusätzliche Ausrüstung und regelmäßige Wartung.

Krause bietet beide Systeme an und entwickelt in enger Absprache mit den Auftraggebern die am besten passende Lösung. Die Steigtechnik-Profis von Krause arbeiten individuell mit den Kunden zusammen, um maßgeschneiderte, sichere und effiziente Steigtechnikkonzepte zu realisieren. Dabei wird besonderer Wert auf Qualität, Sicherheit und Kundenzufriedenheit gelegt.

Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffen. Hinzu kommen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), die spezielle Regeln der Berufsgenossenschaften enthalten, wie z. B. die DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSAgA Darüber hinaus gibt es europäische Normen, wie z. B. EN 363 – Persönliche Absturzschutzsysteme und EN 361 – Auffanggurte, die ebenfalls relevante Anforderungen festlegen. Krause unterstützt bei der Auswahl und Inbetriebnahme normkonformer Höhensicherung sowie der jährlichen Unterweisung der Anwender.

Neben der Steigschutzschiene bietet Krause ein umfangreiches Sortiment an Systemkomponenten wie Ausstiegshilfen, Ruhepodeste, Verbindungselemente oder Attikaübergänge mit Bogenschiene und Durchgangssperre. Alle Komponenten sowie die PSAgA, bestehend aus Gurten, Verbindungselementen, Karabinern und Helmen, wurden in den neuen Krause-Katalog „SteigLeitern und Absturzsicherung 10.0“ aufgenommen, in dem auch alle Steig- und Schachtleitern sowie kollektive Seitenschutzsysteme kompakt dargestellt sind. 

Durch die Verwendung von Systembauteilen ist eine wirtschaftliche Zusammenstellung individueller Steigleitern unter Berücksichtigung der Statik und Einhaltung der jeweiligen Normen möglich. Alle Komponenten sind so aufeinander abgestimmt, dass sie flexibel miteinander kombiniert werden können.

Der neue Katalog steht ab sofort unter https://www.krause-systems.de/PSAgA kostenlos zum Download zur Verfügung.

www.krause-systems.de